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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bitte beachten Sie die folgenden AGB ́s, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und LUFTStrong Fitness regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von LUFTStrong Fitness, für alle Angebote und Dienstleistungen von LUFTStrong Fitness inklusive Lehrveranstaltungen, Seminaren, Jahrestagungen, Motivationstagen und Warenlieferungen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

1. Anmeldung/Bestellung
Anmeldungen zu einer Veranstaltung (Einzelseminar, Blockseminar, Runningcamp, Bootcamp, Nordic-Walking Camp, Kongress-Event) können mittels vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars, persönlich, schriftlich per Brief-Post oder per E-Mail erfolgen. Bei der Anmeldung handelt es sich um das Angebot des Vertragspartners (Klient/Kunde) zum Abschluss eines Vertrages mit LUFTStrong Fitness. Sind Vertragspartner und Teilnehmer einer Veranstaltung nicht identisch, so hat die Teilnehmeranmeldung über den Vertragspartner zu erfolgen. Die Bestellung von Büchern, Trainingsplänen und anderen Waren kann ebenfalls persönlich, schriftlich per Brief-Post oder per E-Mail erfolgen.

2. Abschluss des Reisevertrages, Reisepreis, Leistungen
2.1
Mit Ihrer Buchung bieten Sie LUFTStrong Fitness den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
2.2
Ihre Anmeldung kann schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Kunden/Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben.
2.3
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns (= Reisebestätigung) zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Die Reisebestätigung wird Ihnen unverzüglich von uns direkt zugesandt.
2.4
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so haben wir Ihr Angebot nicht angenommen. An unser verändertes Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.
2.5
Sonderwünsche können – soweit erfüllbar – gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden.
2.6
Nach Vertragsabschluss mit Ihnen etwa notwendig werdende Änderungen müssen wir uns vorbehalten, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen. Falls Preisänderungen 5% übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom Reisevertrag zurückzutreten. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss – aber vor Ihrer Reise – notwendig werden, nicht zu einem Mangel führen und von uns nicht verschuldet wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2.7
Die Preise verstehen sich pro Person, basieren jedoch auf der Annahme, dass zwei Personen zusammen reisen (Doppelzimmer). Alleinreisende zahlen einen entsprechenden Mehrpreis, der sich als Einzelzimmer- Zuschlag versteht. Die Kosten für Nebenleistungen, z.B. zur Besorgung von Visa sowie für Reservierungen und Anfragen, gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert berechnet.

3. Bezahlung
3.1
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist der gesamte Reisepreis innerhalb von 10 Tagen zu leisten, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. innerhalb 4 Wochen vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Aushändigung des Runningcamp/Trainingscampprogramms erfolgt vor Ort.
3.2
Rücktrittentgelte sind sofort fällig.
3.3
Die Bezahlung der von uns im Namen des Reisenden durchgeführten Buchungen (Flug, Hotel oder weitere Reiseleistungen) erfolgt über Rechnung an LUFTStrong Fitness.

4. Hotel
4.1
Wir überprüfen sorgfältig unsere Vertragshotels.
4.2
Die in unseren Prospekten enthaltenen Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht. Sie beinhalten oder beabsichtigen keine Klassifizierungen. Wenn trotzdem Kategorien oder Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie sich auf örtliche Maßstäbe. Für Unterschiede, die sich aus unserer Prospektbeschreibung und den Vorstellungen des Kunden ergeben, können wir nur haften, wenn einer der weiter unten aufgeführten Haftungsgründe vorliegt.

5. Warenlieferungen
Warenlieferung erfolgen normalerweise innerhalb von acht Werktagen nach Eingang der Bestellung. Sollte eine Lieferung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein (z. B. wegen Betriebsurlaub oder Laufcamp), wird LUFTStrong Fitness den Vertragspartner schriftlich per Mail informieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit von seiner Bestellung zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig. In diesem Falle werden keine zusätzlichen Versandkosten berechnet. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die LUFTStrong Fitness die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat LUFTStrong Fitness nicht zu vertreten.

6. Versandkosten
Deutschland: bis 35,00 Euro Bestellwert: ab 4,30 Euro, über 35,00 Euro Bestellwert: 0,00 Euro. Europäische Union: bis 100,00 Euro Bestellwert: ab 4,30 Euro, über 100,00 Euro Bestellwert: ab 12,00 Euro.

7. Widerrufsbelehrung
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:
1) Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit LUFTStrong Fitness aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht.
2) Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch LUFTStrong Fitness bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
3) Verträge zur Lieferung von elektronischen Inhalten per Download (z. B. Trainingspläne oder Videos).
4) Verträge zur Lieferung von individuellen Trainingsplänen. Jede Bestellung von Trainingsplänen ist unmittelbar nach Bestätigung durch LUFTStrong Fitness bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Trainingspläne. Im Übrigen gilt für Verträge mit Vertragspartnern das Folgende:
7.1 Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren
Vertragspartner können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware durch den Kunden oder einen von ihm bevollmächtigten Dritten. Der Widerruf ist zu richten an: LUFTStrong Fitness Lucie Luft, Goethering 64, 75196 Remchingen, E- Mail: info@luftstrong.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs zahlt LUFTStrong Fitness die Zahlungen einschließlich der Lieferkosten bis spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der wirksamen Widerrufserklärung auf dem gleichen Wege zurück, über den sie die Zahlung erhalten hat. Die Kosten der Rücksendung sind vom Vertragspartner zu tragen. Bei fristgerechtem Widerruf hat der Kunde die Ware unverzüglich an LUFTStrong Fitness Lucie Luft, Goethering 64, 75196 Remchingen zurückzusenden oder zu übergeben. Bis zum Erhalt der Ware oder dem Nachweis, dass die Ware rechtzeitig zurückgesandt wurde, kann LUFTStrong Fitness die Rückzahlung verweigern. Die Frist wird gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist durch den Kunden abgesendet wurde.
Widerrufsformular
Vertragspartner können ein Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung des Kunden über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
7.2
Widerrufsrecht für Dienstleistungen und Veranstaltungen: Vertragspartner können ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Widerruf ist zu richten an: LUFTStrong Fitness Lucie Luft, Goethering 64, 75196 Remcingen, E- Mail: info@luftstrong.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs zahlt LUFTStrong Fitness die die entsprechenden Beträge bis spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der wirksamen Widerrufserklärung auf dem gleiche Wege zurück, über den sie die Zahlung erhalten hat. Hat die Dienstleistung während der Widerrufsfrist bereits begonnen, so hat der Kunden LUFTStrong Fitness einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8. Gebühren, Preise, Karten, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Eigentumsvorbehalt
8.1
Die Höhe der jeweiligen Gebühren und Preise für Dienstleistungen, Veranstaltungen, Druckerzeugnissen und Waren ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Anmeldung auf den Internetseiten LUFTStrong Fitness veröffentlichten Preisen. Bei Coaching-Dienstleistungen, z. B. Personal Training, Leistungsdiagnostik und individuelle Trainingsplanung bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse, Rechnung.
8.2 Sonstige Kosten
Eine zusätzliche individuelle Betreuung, wie zum Beispiel ein Personal Training, Leistungsdiagnostik ist im Kartenkauf nicht enthalten. Die zusätzlichen Preise für derartige Angebote können beim Personal erfragt und gesondert gebucht werden. Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Klienten weitere Kosten (Trainingsbetreuung auf Reisen etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen. Gesonderte Tarife werden vorab vereinbart. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
8.3
LUFTStrong Fitness kann im Einzelfall ohne Angaben von Gründen Vorkasse verlangen. Bei Bestellungen von Waren wie Pulsuhren, sowie Warenbestellungen über 200,00 Euro und bei Lieferungen an Neukunden gilt grundsätzlich Vorkasse oder Sofortüberweisung.
8.4
Zahlungen auf Warenlieferungen sind innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist vorzunehmen. Zahlungen sind für LUFTStrong Fitness kostenfrei zu leisten.
8.5
Als Zahlungszeitpunkt gilt der Eingang auf dem Konto von LUFTStrong Fitness. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen aktuellen Basiszinssatz berechtigt. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum LUFTStrong Fitness, auch wenn diese weiterveräußert wird (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Kunden aus der Schweiz sind für die Einhaltung der Einfuhrzollbedingungen selber verantwortlich. Informationen erteilt die Zollauskunft Schweiz in Bern, Telefon +41.3132.26511.
8.6
Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Änderungen der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung Ihrer Vertragsbeiträge.

9. Ausbildungsnachweise und Urkunden
Die Erstausstellung von Teilnahmebescheinigungen, Diplomen und Urkunden zu Veranstaltungen ist in der Veranstaltungsgebühr enthalten. Zusätzliche Ausstellungen von Nachweisen oder die Ersatzausstellungen können gegen eine Gebühr von 15,00 € zzgl. MwSt. beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn eine neue Ausstellung wegen fehlerhafter Angaben des Kunden oder Teilnehmers nötig wird.

10. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
10.1
Einmalig oder einmal jährlich stattfindende Kongresse, Events und Jahrestagungen sind von Umbuchungen ausgeschlossen.
10.2
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse möglichst schriftlich tun. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung maßgebend.
10.3
Treten Sie vom Vertrag zurück bzw. treten Sie die Reise nicht an, so ist an uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu zahlen.
10.4
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Ersatzperson tritt neben Ihnen mit allen Rechten und Pflichten in den Reisevertrag ein. Wir können den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir werden uns bei unserem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich lediglich um unerhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche, tarifliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

12. Stornierungen
12.1
Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen (Brief, Fax oder E-Mail). Stornierungen bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos.
12.2
Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen können bei Stornierungen nur dann erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Startgebühren sind in der Regel personenbezogen und nicht erstattungsfähig (vermittelte Fremdleistungen).
Fristberechnung einer Stornierung:
Veranstaltungsbeginn ist immer der erste Tag einer Veranstaltung. Fällt das Ende einer Stornierungsfrist auf ein Wochenende oder gesetzlichen Feiertag, so gilt der zeitlich vorhergehende Werktag als Ende der Stornierungsfrist. Der Veranstaltungstag gilt nicht zur Stornierungsfrist.

13. Termineinhaltung
13.1
Ist der Klient zu einem ausgemachten Termin verhindert, hat er diesen schnellstmöglich abzusagen. Spätestens jedoch 4 Stunden vor Trainingsbeginn. Erfolgt keine unverzügliche Absage wie oben erwähnt, steht es LUFTStrong Fitness zu, das Honorar/Kosten für gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe zu berechnen.
13.2
Die Entscheidung über die Durchführung der gebuchten Einheit, z.B. aufgrund von gesundheitlichem Zustand des Klienten oder aufgrund von Wetter- und Umgebungsverhältnissen, kann spontan vom LUFTStrong Fitness in Absprache mit dem Klienten getroffen werden.
13.3
Bei Krankheit oder Urlaub von LUFTStrong Fitness – Trainer kann in Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen. Der Klient hat jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch auf Ersatz bei Krankheit oder Urlaub von LUFTStrong Fitness -Trainer.

14. Kündigung des Reisevertrages, Kündigung
14.1
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
14.2
Bei Kündigung wegen höherer Gewalt gemäß § 651j BGB hat der Veranstalter einen Entschädigungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen. Sonstige Mehrkosten trägt der Reisende alleine.
14.3
Ist bei der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten Abreisetermin den Reisevertrag kündigen. Wir werden Sie in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten sowie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstatten.
14.4
Kündigungen (auch außerordentliche Kündigungen genannt) wegen Krankheiten müssen ausführlich belegt werden (idealerweise durch ein ärztliches Attest).

15. Gewährleistung unserer Leistungen
15.1
Wir sind verpflichtet, unsere Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Wir gewährleisten insbesondere a) die gewissenhafte Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung d) die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Leistungen Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
15.2
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung oder LUFTStrong Fitness in Deutschland, möglichst in Schriftform, zur Kenntnis zu geben. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand fordern. Abhilfe kann durch uns auch in einer gleichwertigen Ersatzleistung bestehen.
15.3
Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
15.4
Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn wir keine zumutbare Abhilfe leisten, nachdem Sie hierfür eine angemessene Frist gesetzt haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch Sie von besonderem Interesse gerechtfertigt ist.

16. Änderung von Lehrinhalten, Teilnehmerzahlen und Kursannullierung
Das Recht zu Detailänderungen hinsichtlich Ablaufs und Inhalten der Veranstaltung sowie bei der Auswahl der Referenten und Dozenten, als auch die Veränderung der angegebenen maximalen Teilnehmerzahlen behält sich LUFTStrong Fitness im Einzelfall vor. Änderungen führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritt noch einem Minderungsrecht. Im Ausnahmefall können Veranstaltungen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen, kurzfristigem krankheitsbedingten Ausfall des Referenten oder höherer Gewalt auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung verschoben oder abgesagt werden. Im Falle der Absage erstatten LUFTStrong Fitness bereits gezahlte Seminargebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Verschulden durch LUFTStrong Fitness.

17. Vermittlung von Fremdleistungen
Im Hinblick auf die Teilnahme an einem Laufwettbewerb oder einer Flugreise mit externen Reiseveranstaltern vermittelt LUFTStrong Fitness lediglich zwischen dem Vertragspartner und dem Laufveranstalter oder Reiseveranstalter den Vertrag über die Teilnahme an der Laufveranstaltung oder der Reise. Der Kunde hat deshalb nicht gegenüber LUFTStrong Fitness, sondern einzig und alleine gegenüber dem Laufveranstalter oder Reiseveranstalter Ansprüche auf Durchführung des Laufwettbewerbs oder der Reise, sowie etwaige Haftungsansprüche, sollte es zu Leistungsstörungen diesbezüglich kommen.

18. Haftung, Mängelansprüche
18.1
Alle Dienstleistungen wie Veranstaltungen und Personal Trainings werden sorgfältig nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand vorbereitet und durchgeführt. Vor Veranstaltungen mit sportlicher Betätigung ist eine sportärztliche Vorsorgeuntersuchung durch den Vertragspartner bzw. Teilnehmer grundsätzlich empfehlenswert.
18.2
Die auf den Internetseiten LUFTStrong Fitness enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der hier angegebenen Leistungen und Preise haftet LUFTStrong Fitness nur insofern, als nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung erklärt wurde. Für den von unseren Referenten, Trainern und Dozenten erteilten Rat, den Trainings-, Ernährungs- und Verhaltensempfehlungen, sowie die Verwertung der im Seminar erworbenen Kenntnisse übernimmt LUFTStrong Fitness keine Haftung. Weiterhin wird keine Verantwortung für eventuelle Nachteile übernommen, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen der Teilnehmer ergeben.
18.3
LUFTStrong Fitness haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Klienten. LUFTStrong Fitness haftet für Schäden an Leben, Köper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen. Für alle weiteren Schäden haftet LUFTStrong Fitness nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ebenso bei Arglist. Einfache Fahrlässigkeit wird insoweit ausgeschlossen. LUFTStrong Fitness haftet für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit sie vertragliche Verpflichtungen verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ansprüche des Vertragspartners aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
18.4
Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Busfahrten) und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir – auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen – nicht.
18.5
Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis des Trainingscamps beschränkt a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
18.6
Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden je Kunde und Reise bis zum Reisepreis des Trainingcamps. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
18.7
Alle Trainer von LUFTStrong Fitness haben eine gültige Berufshaftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme von 10.000.000 je Versicherungsfall), um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
18.8
Dem Klienten wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Fitnessstudio/zum Training zu bringen. Seitens LUFTStrong Fitness werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld, Kleidung oder Wertgegenständen in einem durch LUFTStrong Fitness zur Verfügung gestellten Umkleideschrank begründet keinerlei Pflichten von LUFTStrong Fitness in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Dies gilt für den Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch LUFTStrong Fitness oder deren Mitarbeiter.
18.9
LUFTStrong Fitness ist bemüht ihren Kunden qualitativ hochwertige Waren zu liefern, kann jedoch für Eigenschaften der Produkte nicht garantieren. Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. (Pflicht gem. § 246a § 1 Nr. 9 BGBEG)

19. Mitwirkungspflicht
19.1
Der Klient hat LUFTStrong Fitness alle Änderungen der Vertragsdaten, wie Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung, unverzüglich anzuzeigen. Kosten für Nachforschungen sind vom Klienten zu tragen.
19.2
Der Klient verpflichtet sich zu einem ordnungsgemäßen und sorgsamen Umgang der Einrichtungen. Das Personal von LUFTStrong Fitness ist befugt Anweisungen zu erteilen, um den ordnungsgemäßen Betrieb, die Sicherheit und die Einhaltung der Hausordnung zu gewährleisten.
19.3
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. unserem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat unsere Reiseleitung bzw. der Leistungsträger nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorgesehen, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger bzw. uns – möglichst schriftlich per Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu. Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten.

20. Ausschluss von Ansprüchen
Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Das sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert werden.

21. Ausfall der Veranstaltung / Nichtantritt
Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Streckenabschnitte aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Corona), Nichtantritt des Teilnehmers oder Abbruch des Rennens oder der Veranstaltung aus Gründen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung/anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Übernachtungskosten. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

22. Versicherungen
22.1
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiseversicherung. Der „Komplettschutz“ der Reiseversicherung enthält eine Reisegepäck-, Reise-Unfall und eine Reise-Krankenversicherung. Dieses Versicherungspaket gilt weltweit für eine Reisedauer bis zu 41 Tagen. Diese und auch weitere Einzel-Reiseversicherungen können Sie nach individuellen Wünschen abschließen.
22.2
Wir empfehlen weiterhin den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) bei Buchung der Reise.

23. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erstellt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

24. Urheberrecht Sämtliche Veranstaltungsinhalte sowie die Inhalte der Internetseiten LUFTStrong Fitness unterliegen dem Urheberrecht. Der Nachdruck, auch auszugsweise, sowie die Verbreitung durch Bild, Funk, Fernsehen und Internet, durch fotomechanische Wiedergabe, Tonträger und Datenverarbeitungssysteme jeder Art bedarf der schriftlichen Genehmigung durch LUFTStrong Fitness.

25. Datenschutz
Alle persönlichen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten der Kunden und Teilnehmer können zur technischen Abwicklung erhoben, verarbeitet und an von LUFTStrong Fitness im Sinne der Auftragserfüllung beauftragte Dienstleister übermittelt werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken bedarf der Einwilligung des Vertragspartners, welche jederzeit widerrufen werden kann. Ein Verkauf der personenbezogenen Daten findet nicht statt. Das Recht des Vertragspartners auf Korrektur oder Löschung der personenbezogenen Daten besteht uneingeschränkt.

26. Rechte an Ton und Bild bei Veranstaltungen
Während mancher Veranstaltungen (Seminaren, Events, Jahrestagungen und Kongressen) wird fotografiert, gefilmt oder Tonaufnahmen gemacht. LUFTStrong Fitness ist berechtigt diese räumlich und zeitlich unbeschränkt und unentgeltlich zu nutzen und zu veröffentlichen.

27. Sonstiges
27.1
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
27.2
Mündliche Absprachen sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus diesem Grund können wir mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
27.3
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass jeder Reiseteilnehmer am Flughafen (Gepäckbänder, Transport) und bei den Transfers (Busse, Taxis etc.) sein Gepäck selbst in Empfang nehmen und in Augenschein haben muss. Wir sind zwar durch unsere Reiseleiter behilflich, müssen wegen der Vielzahl der Gruppen und Teilnehmer darauf verweisen, dass letztlich jeder Fluggast für sein Gepäck allein verantwortlich ist.
27.4
Wie bei allen Sportveranstaltungen üblich, haften wir nicht für Unfälle und Schäden jeglicher Art, auch nicht bei den Transfers zu diesen Veranstaltungen.
27.5
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Training bei LUFTSrong Fitness Lucie Luft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich (Formular).
27.6
Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Klienten dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika) in die Einrichtung/zum Training mitzubringen. In gleicher Weise ist es streng verboten, solche Mittel endgeldlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. LUFTStrong Fitness ist zum Aussprechen eines sofortigen Hausverbotes berechtigt, falls der Klienten hiergegen verstoßen sollte.
27.7
Das Personal kann, soweit es zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes nötig ist, Weisungen erteilen.

28. Ergänzung zu den Allgemeinen Reisebedingungen
Gemäß § 651k BGB sichern wir alle Reisepreisanzahlungen, die mehr als 10% des Gesamtreisepreises betragen, mit einem Sicherungsschein bzw. einer Bürgschaft ab. Versicherungsleistungen (Reiserücktrittskosten-Versicherung, u.a.) sowie von uns vorverauslagte Startgebühren bleiben hiervon ausgenommen und müssen zu 100% im Voraus gezahlt werden.

29. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
29.1
Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
29.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 11.10.2021 in Kraft und gelten für alle Veranstaltungen, die in der Folge starten, unabhängig vom Zeitpunkt der Bestellung.
29.3
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Gerichtsstand ist Pforzheim, Deutschland.

Stand: 01. Januar 2023, LUFTStrong Fitness, Remchingen

Location

Post:
Goethering 64, 75196 Remchingen

Training:
FitPark Dieselstraße 25, Remchingen

Phone

+49 176 60 96 67 08

Email

info@luftstrong.de